Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge |
Autor | Luka8s P8., Eppstein / Hessen | 818632 |
Datum | 24.03.2016 14:13 MSG-Nr: [ 818632 ] | 7434 x gelesen |
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Hallo,
ein MTF (VW Crafter) mit folgenden Eintragungen im Fahrzeugschein ergibt eine Diskussion über die notwendige Führerscheinklasse.
F.1: 3500
F.2: 3500
22: ZU F.1/2:+100 B.ANH.BETR.
Meinem Verständnis nach erhöht sich die zGm auf über 3500kg, sobald ein Anhänger angehängt wird. Demnach wäre die Fahrerlaubnisklasse C1 bzw. je nach Anhänger C1E erforderlich.
Ich habe über die Suche erfahren, dass das Problem im Forum grundsätzlich bekannt ist. Die Nachfrage bei Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Vorführung beim TÜV, Kraftfahrtbundesamt und Volkswagen brachte selbstverständlich fünf verschiedene Antworten, von denen auch welche offenkundig falsch waren.
Gibt es Erfahrungen, wie mit diesem Eintrag umgegangen wird? Hat jemand Maßnahmen ergriffen, um das Fahrzeug auch wieder für die Klasse B/BE rechtssicher zu verwenden?
Laut Aussage vom TÜV kann der Eintrag unter 22 nicht gestrichen werden.
Grüße
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| 24.03.2016 14:13 |
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Luka7s P7., Eppstein | |