News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 817011 | ||
Datum | 09.02.2016 19:55 MSG-Nr: [ 817011 ] | 5931 x gelesen | ||
Ich glaube wir haben grundsätzlich verschiedene Ansichten was Feuerwehrdienst ist und was nicht. Im neuen BHKG ist das so geregelt: (1) Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig. Sie werden durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen, befördert und entlassen; die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ist zugleich Vorgesetzte oder Vorgesetzter. Mit dem Eintritt in die Feuerwehr entsteht für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen im Aufgabenbereich dieses Gesetzes auf Anforderung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr. Wenn du also deinen Melder nicht dabei hast, dann kannst du deinen Pflichten nicht nachkommen. Damit kann der LdF dich von deinen Pflichten entbinden. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|