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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816964 | ||
Datum | 09.02.2016 13:38 MSG-Nr: [ 816964 ] | 7332 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Also darf ich jetzt alles was ich über und durch meine Tätigkeit als FFM erfahre hier schreiben, ich mein ich sitze hier privat vor meinem privaten PC ?! Sofern du keine Verschwiegenserklärung etc unterschrieben hast, kannst du das sehr wohl. Auf welcher Grundlage soll es denn verboten sein, irgendwas zu erzählen??? Geschrieben von Thomas M. Weiterhin darf ich mich privat verhalten wie "die letzte Sau" oder auch eine politische Meinungen vertreten die zB extrem Rechts ist ? Sicher darfst du das, sofern du keine anderen Straftaten begehst. | ||||
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