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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 816914 | ||
Datum | 08.02.2016 22:26 MSG-Nr: [ 816914 ] | 6039 x gelesen | ||
Als Randbedingung unterstelle ich mal: Es handelt sich um eine FFW, du bist keine hauptamtliche Einsatzkraft und du bist auch nicht innerhalb eines rotierenden, speziell organisierten Bereitschaftsdienstes mit geplanter Besatzung. Dann gibt es diese Pflicht nicht, deshalb gibt es auch keine Argumente wenn dir jemand diesbezüglich Sanktionen androht. Dieser Jemand kann sich auf keine klare Grundlage berufen, insofern kann man auch keine Ausnahmegründe von dieser Pflicht entgegnen. Sollten die Sanktionen ernst gemeint und gleichzeitig von höherer Führungsebene kommen oder geduldet werden, kann man dir nur empfehlen abzuwägen, ob du in diesem Verein weiterhin tätig sein willst. Der Feuerwehr steht es frei von ihren Mitgliedern Derartiges zu verlangen und den Mitgliedern steht es frei das zu akzeptieren. Off-Topic: Ich frage mich, ob solche Maßnahmen seitens einer FFW förderlich im Sinne der Helfergewinnung sind. | ||||
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