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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWerktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr6 Beiträge
AutorMark8 M.8, Wadersloh / Germany816596
Datum29.01.2016 19:13      MSG-Nr: [ 816596 ]4104 x gelesen

In der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW heißt es unter
§ 2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst
(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die gesetzliche Bestimmung für den Sonnabend ist.
Wenn der Samstag wie im Straßenverkehrsrecht ein Werktag ist, warum gilt dann 1 Fünftel?
Das BGB bestimmt in verschiedenen Bereichen wie z,B. Bank den Samstag NICHT als Werktag.

Wie und warum berechnen andere Feuerwehren den Samstag?

Danke für Eure Rückmeldungen! ;-)

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 29.01.2016 19:13 Mark7 M.7, Wadersloh
 30.01.2016 09:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.01.2016 15:04 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 30.01.2016 17:23 Pete7r L7., Chemnitz
 30.01.2016 10:40 Alex7and7er 7H., Neuburg
 30.01.2016 15:32 Mark7 M.7, Wadersloh

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