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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlrecht nach Übertritt aus der JF6 Beiträge
AutorOliv8er 8N., Wasbek / Schleswig-Holstein816097
Datum14.01.2016 10:55      MSG-Nr: [ 816097 ]4432 x gelesen

Hallo,

bei uns werden auf der Jahreshauptversammlung Mitglieder aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr übertreten.
Auf der gleichen JHV werden verschiedene Wahlen durchgeführt.

Die Tagesordnung sieht vor, dass die Wahlen vor den Neuaufnahmen durchgeführt wird.

Wir sind nun am rätseln, ob die "Neuaufnahmen" wenn man es den so sehen mag, nicht wahlberechtigt sind oder doch.
Wenn nicht, würde sich dies ändern, wenn die Tagesordnung angepasst wird am Abend der JHV und die Neuaufnahmen vorweg genommen werden?

Satzung und Brandschutzgesetz lassen sich hierzu nicht weiter aus. Grundsätzlich ist ja jeder Wahlberechtigt, der in der aktiven Wehr ist.

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 14.01.2016 10:55 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:17 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 11:30 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:37 Kars7ten7 W.7, Heikendorf  
 14.01.2016 12:06 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 12:14 Oliv7er 7N., Wasbek

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