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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfung von Ausrüstungsgegenständen | 2 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 815899 | ||
Datum | 09.01.2016 18:28 MSG-Nr: [ 815899 ] | 3058 x gelesen | ||
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Hallo, ich habe wieder mal eine rein neugierige Frage: Wir nehmen mal (was wir natürlich nicht hoffen), im Einsatz- oder Übungsdienst stürzt ein Kamerad von der Leiter und verletzt sich. Über die Leiter wurde kein Prüfbuch nach GUV 9102 geführt, da der zuständige Gerätewart diese Prüfung nicht ausführen darf, da ihm der notwendige Gerätewartlehrgang nach FwDV2 fehlt. Wir lassen mal dahin gestellt ob die Leiter vor dem Einsatz schon defekt war oder ok. Wer haftet für diesen Schaden bzw. die Verletzung des Kameraden? Bezahlt diesen Unfall die Feuerwehrunfallkasse oder kann hier auch der Gerätewarte und/oder Ortsbrandmeister in Regress genommen werden? Ist der Gerätewart überhaupt für das fehlende Prüfbuch haftbar zu machen oder liegt hier die Schuld beim Ortsbrandmeister? Es ist doch richtig, dass die jährlichen Überprüfungen von Steckleitern, Feuerwehrleinen, Hebekissen etc. nur von einem geschulten Gerätewart mit entsprechenden Lehrgang durchgeführt werden dürfen oder darf es ein Gerätewart auch ohne diesen Lehrgang durchführen? Ich habe mir diese Frage schon einmal zu der aktiven Dienstzeit gestellt, aber nie eine vernünftige Antwort bekommen. Zu dieser Zeit gab es aber noch nicht dieses Forum und jetzt ist mir dieser Gedanke wiedergekommen. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [09.01.16 18:29] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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