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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaWann muss ein KBx die Einsatzleitung übernehmen?, war: Führungskräftekennzeichnung4 Beiträge
AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern815868
Datum08.01.2016 16:58      MSG-Nr: [ 815868 ]3998 x gelesen

Hallo Adrian,
Hallo Markus,

anbei mein Kenntnisstand auf Basis eines Führungslehrgangs an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried:

Der KBR/I/M kann nach Art. 18 des BayFwG die Einsatzleitung übernehmen. Kann heißt Pflichtgemäßes Ermessen, d.h. der KBR/I/M muss abwägen ob er die Einsatzleitung übernimmt oder sie beim örtlichen Kommandanten belässt. Haben wir einen Großbrand einer Lagerhalle und der örtlich zuständige Kommandant hat eine Gruppenführerausbildung, kann die Entscheidung der Einsatzübernahme des KBR/I/M anders ausfallen wie bei einem Kommandant mit Verbandführerausbildung. Das Gesetz sieht somit keine Übernahmepflicht vor, sondern ein "Kommt drauf an" und das muss im Zweifelsfall im Nachhinein begründet werden.

Dazu haben wir den Begriff "Ermessensreduzierung auf Null" gelernt. Läuft der Einsatz komplett aus dem Ruder kann sich der KBR/I/M nicht daneben stellen und sagen "Ja mei, jetzt möchte ich nicht in Deiner Haut stecken" sondern er muss übernehmen, da er dann keinen Ermessensspielraum mehr hat.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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 08.01.2016 14:38 Adri7an 7R., Utting Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer
 08.01.2016 16:58 Flor7ian7 F.7, Würzburg
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