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Thema | Unterstellung von Einheiten, war: Führungskräftekennzeichnung | 18 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 815598 |
Datum | 03.01.2016 15:26 MSG-Nr: [ 815598 ] | 7552 x gelesen |
Rettungsdienst
Hallo zusammen,
Geschrieben von Sebastian K.Könnte es sein das auch Einsätze in Fü[h]rungsstufe A oder B irgendwie von irgendwem geleitet werden?
mal eine Frage in die Runde:
hab jetzt mal die mir bekannten Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetze (für By und HE) genauer durchgelesen.
Dort wird eigentlich immer erst eine Einsatzleitung ab mindestens einer Großschadenslage oder Katastrophe beschrieben.
Wie ist das jetzt, wie Sebastian oben schrieb, wenn ich "normale" Einsätze habe, denn ich habe in keinem der Gesetze einen Anspruch auf EINE gemeinsame Einsatzleitung oder ein Unterstellungsverhältnis gefunden?
Beispiel:
Mir ist schon öfters aufgefallen, dass RD-Fahrzeuge an Einsatzstellen (Brand, VU) eher ungünstig hielten.
Hätte ich rechtlich die Möglichkeit, dem Personal des RD anzuordnen, wo es halten soll?
Darf ich als EL-Fw überhaupt Weisungen erteilen, wo diese halten können oder sogar Bereitstellungsplätze zuordnen?
Mir gehts nicht um die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen, sondern wie das bei euch in den einzelnen BL rechtlich so geregelt ist.
Neugierige Grüße
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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| 03.01.2016 14:46 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer |
| 03.01.2016 15:26 |
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Chri7sto7ph 7R., Berching | |