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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kreis Ludwigsburg: Streit um Zuschuss für Markgröninger Drehleiter | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814100 | ||
Datum | 16.11.2015 16:23 MSG-Nr: [ 814100 ] | 14608 x gelesen | ||
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hallo, in Baden-Württemberg werden Fahrzeugbeschaffungen bezuschusst. Die Höhe eines Zuschusses hängt u.A. auch davon ab ob ein Fahrzeug auch überregional eingesetzt wird. So sind z.B. für eine DLA (K) 23/12 nach DIN EN 14043 folgende Festbeträge als Förderung festglegt: => Regelbetrag: 180 000 Euro => Betrag für Fahrzeuge mit überörtlichem Einsatzgebiet: 240 000 Euro Es kommt also darauf an wie so ein Fahrzeug dann eingesetzt wird. Bei Löschfahrzeuge ist das relativ einfach. Da gelten normalerweise der jeweilige Regelbetrag. Diese Fahrzeuge werden ja in der Regel örtlich eingesetzt und sind selten überörtlich eingeplant. Anders sieht es bei Sonderfahrzeugen wie z.B. Drehleitern aus. Diese werden auch relativ oft in den AAOs der kleineren Nachbargemeinden eingeplant. Diese Drehleitern werden dann normalerweise auch mit dem höheren Festbetrag bezuschusst. Ist ja auch logisch. Die Gemeinde beschafft ein Sonderfahrzeug und die Nachbargemeinde kann es relativ günstig mitnutzen. Dies soll dann ja durch den höheren Zuschuss zumindest teilweise ausgeglichen werden. In Markgröningen steht jetzt die Ersatzbeschaffung der dortigen Drehleiter an. Jetzt ist Markrgönningen nicht die typische "Stützpunktfeuerwehr" die viele umliegenden Gemeinden mit ihren Sonderfahrzeugen mit abdeckt. Aber die Drehleiter ist aber schon seit vielen Jahren in der AAO der Nachbarstadt Schwieberdingen eingeplant und rückt dorthin auch aus. Damit sei nach Meinung der Stadt Markgröningen nicht der Regelbetrag sondern der Zuschussbetrag für Fahrzeuge mit überörtlichem Einsatzgebiet fällig. Laut Innenministerium reicht das auch aus um bei dieser Ersatzbeschaffung den höheren Zuschussbetrag zu gewähren. Der Landkreis Ludwigsburg sieht das aber anders. Er ist inzwischen sogar der Meinung das die Markgröninger Drehleiter gar nicht mehr für Schwieberdingen notwendig sei. Dort könnte jetzt die Hemminger Drehleiter ausrücken. Das hätte eine Überprüfung ergeben. Damit wäre die neue Markgröniger Drehlleiter kein Fahrzeug mit überörtlichem Einsatzgebiet und würde nur mit dem Regelbetrag gefördert. Der Kreis hat das Interesse diese DL nur mit dem Regelbetrag zu fördern. Dann reicht der Topf aus dem die Förderungen entnommen werden für mehr Fahrzeuge im Kreis. Pikant ist da auch die Tatsache das am Rande des Landkreises Ludwigsburg vor kurzem eine neue Drehleiter in Remseck beschafft wurde. Und die hat einen höheren Zuschuss bekommen. Deren Einsatzgebiet umfasst neben Remseck auch noch Bittenfeld. Das ist ein Stadtteil von Waiblingen. Und das liegt sogar im Nachbarkreis. Ist also über-überörtlich ;-) Jetzt geht die Sache am Freitag in den Kreistag. Die Sachlage ist jetzt recht interessant. Ich denke da wird die Gestaltung der AAO für Schwieberdingen mit ein Knackpunkt sein. Solange das Thema Zuschuss nicht auf dem Tisch lag war es ja lange Zeit kein Thema. Die Markröniger DL rückte bei Bedarf nach Schwieberdingen aus. Die Hemminger nur dann wenn die Schwieberdinger Leiter nicht verfügbar war. Jetzt plötzlich soll das anders sein. Da werden dann durch Änderung der AAO plötzlich 60.000 Euro umdisponiert. Kann ein Kreis festlegen welche Drehleiter wohin überörtlich ausrückt? Hintergrundinfos zu den Zuschüssen usw.: BaWü: VwV-Z-Feu div. Zeitungsartikel: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.feuerwehr-zuschuesse-streit-ueber-drehleiter-eskaliert-weiter.b0105dee-8a1d-486e-8f76-62ee66a5757f.html http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-Feuer-unterm-Dach-_arid,320197.html http://www.marbacher-zeitung.de/inhalt.marbach-bei-der-ueberlandhilfe-dreht-sich-was.4d91cee9-72b7-4c57-97c1-83c5c2049450.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.drehleiter-affaere-in-markgroeningen-feuerwehr-zuschuesse-liefern-zuendstoff.0e09b503-6c5f-4705-b010-fe3e71dbd772.html ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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