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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | G.A.R.D. gewinnt Ausschreibung RD-Hälfte der MA kündigt | 35 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 813984 | ||
Datum | 12.11.2015 09:33 MSG-Nr: [ 813984 ] | 9134 x gelesen | ||
Hallo Alexander Auch wieder provokativ: Eine EUGH-Entscheidung ist aus meiner Sicht genauso von Menschen gemacht wie eine Landgerichtsentscheidung. Also kann man hier durchaus geteilter Meinung sein. Was ja auch in Juristenkreisen nicht ganz unüblich ist. Anscheinend sieht das aber auch das europäische Ausland nicht so wie der EuGH, da in anderen Ländern es auch durchaus üblich ist, dass der Rettungsdienst mit Sondersignal fährt und durchaus auch sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, was ja z.T. mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verbunden ist. Inwiefern ist die "Rettung einer Katze" eine hoheitliche Aufgabe darstellt (was ja durchaus von Privatfirmen erledigt werden könnte) oder die Öffnung von Türen (dito) oder die Beseitigung einer Ölspur (dito) oder die Beseitigung von Verkehrshindernissen (die z.B. in Österreich häufig von der Feuerwehr übernommen wird) oder, oder, oder. Nur das Zitat eines EuGH - Urteil ist aus meiner Sicht nicht zielführend, da man dann eigentlich auch die Feuerwehr auf den Prüfstand stellen müsste. In Dänemark funktioniert Feuerwehr auch mit einer Firma. mkg WErner | ||||
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