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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | G.A.R.D. gewinnt Ausschreibung RD-Hälfte der MA kündigt | 35 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813898 | ||
Datum | 10.11.2015 12:32 MSG-Nr: [ 813898 ] | 12691 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Daniel Z. Nun dann solltest du das BRK aus deiner Auflistung herausnehmen, da das BRK eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist. Also besteht definitiv ein Unterschied zwischen Privaten Anbietern , anderen Hiorgs und dem BRK. So gross sehe ich den Unterschied nicht. Was leitet sich denn aus dieser Bezeichnung ab? Das BRK ist auch nur ein Verein, der in Bayern einen Sonderstatus hat. Deshalb sehe ich die aber für den Rettungsdienst nicht als besser geeignet an als eine Privatfirma oder einen Verein. Auch der Bayerische Bauernverband, die Katholische Kirche oder die Zeugen Jehovas sind eine "Körperschaft des öffentlichen Rechtes". Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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