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Thema | Polizei empfiehlt: bei der Wahrnehmung eines akustischen Rauchmelders ![]() | 28 Beiträge | ||
Autor | Jan 8P., Darmstadt / Hessen | 813623 | ||
Datum | 01.11.2015 19:47 MSG-Nr: [ 813623 ] | 8027 x gelesen | ||
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Folgendes Zitat stammt aus dem verlinkten Artikel: "Wir werden immer öfter zu Einsätzen gerufen, die es vor zehn Jahren gar nicht gab", sagt Hendrik Frese, Sprecher der Hamburger Feuerwehr. "Wenn sich früher jemand beispielsweise spätabends noch eine Pizza in den Ofen geschoben hat und eingeschlafen ist, wurde er durch den Rauch aus der Küche geweckt. Er hat das Fenster geöffnet, gelüftet. Damit war die Sache erledigt." Heute löse in einem solchen Fall meist ein Rauchwarnmelder Alarm aus. "Nachbarn hören das Piepen, schauen aus dem Fenster, sehen Rauch und rufen die Feuerwehr. Obwohl es nicht brennt. Das hätte es vor zehn Jahren nicht gegeben. Steht die Aussage "..eingeschlafen ist, wurde er durch den Rauch aus der Küche geweckt.." nicht vollkommen im Gegensatz zu den Hauptargumenten FÜR Rauchwarnmelder? | ||||
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