Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Notfallmedizin in polizeilichen Gefahrenlagen: Retten Notärzte ihre Patienten zu Tode? | 55 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813434 |
Datum | 27.10.2015 09:17 MSG-Nr: [ 813434 ] | 10948 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Thomas W.Zu Irritationen führte auch ihre Erklärung, dass die GSG 9 eigene verdeckte Rettungsmittel mitführt um eigenes Personal schnell in Kliniken zu verbringen. Hier wurde in Frage gestellt, ob die GSG 9 dies in NRW laut RettG überhaupt so handhaben darf. An diesem Punkt gab es im Saal deutlich längere Diskussionen, als zu ihren grundsätzlichen medizinischen Ausführungen.
Und was will dann die Notaufnahme bzw. der Arzt tun? Die Behandlung verweigern weil man nicht mit dem RTW gebracht wurde?
Darf ich dann meinen Angehörigen nicht mehr selbst ins Krankenhaus fahren?
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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