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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Polizei empfiehlt: bei der Wahrnehmung eines akustischen Rauchmelders | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 812728 | ||
Datum | 03.10.2015 13:54 MSG-Nr: [ 812728 ] | 21563 x gelesen | ||
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aus einem Polizeibericht zu einem Brand in Stuttgart: ... Der Rauchmelder hatte ausgelöst und wurde auch bemerkt, die Nachbarn unternahmen aber zunächst nichts, in der falschen Annahme, dass die Feuerwehr automatisch alarmiert wird. ... Quelle: Küche ausgebrannt darin empfiehlt die Polizei: In diesem Zusammenhang bittet die Polizei darum, bei der Wahrnehmung eines akustischen Rauchmelders sofort den Notruf zu verständigen. In diesem Fall wären die Rettungskräfte früher vor Ort und die Folgen wären somit vermutlich geringer gewesen. hm :-() wenn die Nachbarn dann zuverlässig einen durch Rauch ausgelösten Rauchmelder z.B. von einem Radiowecker oder dem "Batterie-leer-Piepsen" unterscheiden können ... anderseits hätte eine frühe Meldung den Schaden verringert. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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