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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Eingriff in die Privatwirtschaft | 26 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 Z.8, Karlstadt / Bayern | 812687 | ||
Datum | 02.10.2015 13:54 MSG-Nr: [ 812687 ] | 15913 x gelesen | ||
Hallo, ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in meinem Heimatort und werde dort aktuell zu unterschiedlichsten Dingen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eingesetzt. Nun beschäftigt mich seit einigen Tagen die Frage wie lange und in welcher Form wir als Freiwillige Feuerwehr hierfür eingesetzt werden dürfen. Wir bauen Feldbetten in Turnhallen auf, bauen Feldbetten wieder ab und desinfizieren diese oder holen Dinge aus Lagern ab um sie dann in Flüchtlingsunterkünfte zu fahren. Dürfen wir diese Tätigkeit überhaupt ausüben ohne im Nachhinein als Führungskräfte Schwierigkeiten bezüglich dem Eingriff in die Privatwirtschaft zu bekommen. Weil nach meinem Wissen dürfen wir als Feuerwehr nur tätig werden, wenn Gefahr für Menschen, Tier oder Sachwerte bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die von uns ausgeführte Tätigkeit doch auch von Unternehmen erbracht werden. Ich freue mich sehr, auf eure Meinungen, Empfehlungen oder auch wenn ihr mich entsprechend Aufklären könnt. Leider finde ich zu diesem Thema nämlich nichts im Netz. | ||||
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