Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811297 |
Datum | 16.08.2015 23:49 MSG-Nr: [ 811297 ] | 14163 x gelesen |
Feuerwehr
Hallo zusammen,
Geschrieben von Thomas M.Sollte es einen Richter geben der moderne Technik zwingend von der FW einfordert dürfte er schnell "in Rente" gehen und das Urteil folgend gekippt werden, denn die Kosten für die gesamte Technik/Ausbildung wären schlicht nicht durch zusetzten.
Das kann ich so nicht erkennen. Es gab und gibt durchaus schon genug Gerichtsurteile, die dem Steuerzahler oder privaten Firmen viel Geld/ Aufwand gekostet haben. Das ist keine Massgabe für die Rechtssprechung.
Ich sehe aber nicht, dass die Ausbildung/ Vorhaltung der Geräte bei der Feuerwehr liegen muss. Die sollte dann aber auch eine Ölspur nicht beseitigen/ bzw. es versuchen.
Geschrieben von Thomas M.Schadenbeseitigung und folgend die Überprüfung mit Freigabe sehe ich bis dato nicht als unsere Aufgabe.
Sehe ich auch nicht. Aber wenn eine Feuerwehr die Ölspur beseitig, sollte sie es richtig machen, und nicht Bindemittel drauf schmeissen und dann weg fahren, was vielerorts immer noch gemacht wird. Und da bleibe ich dabei, das könnte bei einem nachfolgenden Unfall für die Feuerwehr (bzw. Gemeinde/ Stadt) vor Gericht kritisch ausgehen. Weil jede Feuerwehr die das will, genau weiss, dass das nicht ausreichend ist.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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