Geschrieben von Bernhard D.wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls ... und wenn die anderen Hilfsorganisationen nicht durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter angefordert werden? Ich denke da an Sucheinsätze mit Rettungshunden, reine Sanitätslagen....dann sind die wieder Helfer zweiter Klasse? Oder reicht eine Alarmierung durch eine Leitstelle aus um die Gleichstellung zu erreichen?
Gruß Frank
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