hallo,
ein interessantes Urteil des VGH München:
Notwendige Ausbildungskosten müssen übernommen werden
Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen
München (jur). Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Bayern müssen von der Kommune übernommene Führerscheinkosten nicht zurückzahlen. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht solch einen Rückgriff auf die Freiwilligen Feuerwehrleute nicht vor, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am 26. Mai 2015 bekanntgegebenen Urteil vom 24. April 2014 (Az.: 4 BV 13.2391). ...
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MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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