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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Grundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung | 22 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 808441 | ||
Datum | 26.05.2015 20:54 MSG-Nr: [ 808441 ] | 8636 x gelesen | ||
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Hallo, als ehemaliger Moderator gehe ich doch mit gutem Beispiel voran ;-) Zu deiner These Geschrieben von Manuel J. Wäre es sinnvoll, das Anfertigen von Bild- oder Tondokumente während des Einsatzes ohne dienstlichen Auftrag grundsätzlich zu untersagen? antworte ich persönlich dir mit einem ganz klaren JA. Unter dienstlichem Auftrag verstehe ich auch die Dokumentation für Nachbereitung und Ausbildungszwecke. Dann sollte es erlaubt sein. Aber wenn jeder Feuerwerhrmann da Aufnahmen macht, die er ja eigentlich eh nicht weitergeben darf, wofür soll das dann gut sein. Unser Einsatzauftrag ist nicht das Filmen von Einsatzstellen, sondern die Hilfe, oder? Wie ist den deine Meinung zu deiner These? Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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