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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGratwanderung: Stellenangebote der Gemeinde mit Feuerwehrdienst verknüpfen16 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW806993
Datum12.04.2015 19:50      MSG-Nr: [ 806993 ]6145 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.
"hauptamtliche Angehörige" der "FF" ist darüber hinaus m.E. gar nicht möglich... aber da wirds dann sprachlich spitzfindig... ;-)

Da es in NRW nur die drei Arten der öffentlichen Feuerwehren, welche die Feuerwehr der Gemeinde bilden, geben kann, führst Du also den § 13 FSHG bzw. § 10 Entwurf BHKG ad Absurdum.
In welcher Art Feuerwehr sollten diese Kräfte denn ihren Dienst verrichten. Mit Ausnahme der Berufsfeuerwehren gibt es nun mal über 70 hauptamtliche Wachen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. Diese besetzen in der Regel mind, 6 Funktionen im Brandschutz. Bis auf eine Handvoll Ausnahmen erfolgt dies rund um die Uhr.

Deine Lösung kann dem Innenausschuss ja noch in der öffentlichen Anhörung vorgetragen werden.

Gruß
Peter

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