Jetzt mal eine juristische Laienfrage: Ginge es denn, wenn man den Feuerwehrdienst als Inhalt des Jobs vertraglich aufnimmt? So wäre die Qualifikation als Feuerwehrmann nötig und nicht ausgebildete Bewerber könnten diese nachholen. Der "Job" als Feuerwehrmann wäre dann nur während der Arbeitszeit des eigentlichen Berufes zb. beim Bauhof zu leisten, und es geht ja hier grade um die Tagesbereitschaft..
Aber wie gesagt ich hab juristisch keine Ahnung,die Idee ging mir grade nur so durch den Kopf
Gruß Jan
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