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Verwaltungsverfahrensgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr10 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.806040
Datum23.03.2015 08:46      MSG-Nr: [ 806040 ]7764 x gelesen

Geschrieben von Michael W.kann der Ortsbrandmeister einer freiwilligen Feuerwehr einen aktiven Kameraden (SB) mit der schriftlichen Begründung, es liege kein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kameraden (SB) und der Führung vor, vom Einsatzdienst beurlauben?
§86 VwVfG Personen, die zu ehrenamtlicher Tätigkeit herangezogen worden sind, können von der Stelle, die sie berufen hat, abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der ehrenamtlich Tätige
1. seine Pflicht gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat,
2. seine Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann.


Ist ja erst mal ein Verwaltungsakt der ja schriftlich begründet wurde, gegen den man vorgehen kann. Natürlich gibt es diverse Dinge die ein Vertrauensverhältnis zerstören können.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob die beschrieben "Beurlaubung" dazu dient, dass der FA in sich geht und über sein Verhalten nachdenkt. Oder es bis zu vollen Wirkung der Abberufung eine unmittelbare Maßnahme zum entfernen des FA aus dem Dienst ist.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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Geändert von Christian B. [23.03.15 08:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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