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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 806040 | ||
Datum | 23.03.2015 08:46 MSG-Nr: [ 806040 ] | 7764 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. kann der Ortsbrandmeister einer freiwilligen Feuerwehr einen aktiven Kameraden (SB) mit der schriftlichen Begründung, es liege kein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kameraden (SB) und der Führung vor, vom Einsatzdienst beurlauben? §86 VwVfG Personen, die zu ehrenamtlicher Tätigkeit herangezogen worden sind, können von der Stelle, die sie berufen hat, abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ist ja erst mal ein Verwaltungsakt der ja schriftlich begründet wurde, gegen den man vorgehen kann. Natürlich gibt es diverse Dinge die ein Vertrauensverhältnis zerstören können. Jetzt ist natürlich die Frage, ob die beschrieben "Beurlaubung" dazu dient, dass der FA in sich geht und über sein Verhalten nachdenkt. Oder es bis zu vollen Wirkung der Abberufung eine unmittelbare Maßnahme zum entfernen des FA aus dem Dienst ist. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [23.03.15 08:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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