Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge |
Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805015 |
Datum | 03.03.2015 13:48 MSG-Nr: [ 805015 ] | 24030 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
das NBrandSchG verpflichtet den Fm zur Teilnahme an Einsätzen. Nun hat der Fm Zeit, bekommt irgendwie vom Einsatz mit und fährt zum Gerätehaus. Hier angekommen ist Ende, er darf nicht mit herausfahren da es eine Dienstanweisung gibt, die nur dem nach AAO alarmierten Personal gestattet mitzufahren.
Große Rauchwolke über der Stadt, man hört Martinshorn.... nein ich darf nicht mitfahren da ich nicht nach der AAO alarmiert worden bin, kann das so richtig sein?
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