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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaLeipzig und seine Probleme27 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen804919
Datum01.03.2015 11:47      MSG-Nr: [ 804919 ]9522 x gelesen

Oh, das steht sogar sehr genau in Absatz 2

1Die Brandsicherheitswache wird auf Anordnung der Gemeinde von der gemeindlichen Feuerwehr gestellt. 2Werden Veranstaltungen oder Maßnahmen innerhalb eines wirtschaftlichen Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung mit Werkfeuerwehr durchge- führt, so hat der Veranstalter oder Veranlasser die Brandsicherheitswache durch die Werk- feuerwehr sicherzustellen, soweit sie für diese Aufgabe verfügbar ist.

Gleich der erste Satz.

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Geändert von Andreas L. [01.03.15 11:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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