| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Leipzig und seine Probleme | 27 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen | 804919 | ||
| Datum | 01.03.2015 11:47 MSG-Nr: [ 804919 ] | 9522 x gelesen | ||
Oh, das steht sogar sehr genau in Absatz 2 1Die Brandsicherheitswache wird auf Anordnung der Gemeinde von der gemeindlichen Feuerwehr gestellt. 2Werden Veranstaltungen oder Maßnahmen innerhalb eines wirtschaftlichen Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung mit Werkfeuerwehr durchge- führt, so hat der Veranstalter oder Veranlasser die Brandsicherheitswache durch die Werk- feuerwehr sicherzustellen, soweit sie für diese Aufgabe verfügbar ist. Gleich der erste Satz.
Geändert von Andreas L. [01.03.15 11:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|