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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wehrführer fuhr betrunken zum Einsatz => Führerschein weg | 8 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 804383 | ||
Datum | 19.02.2015 16:39 MSG-Nr: [ 804383 ] | 6523 x gelesen | ||
Hallo! Wie ich schon auf FB zu dem Thema geschrieben habe werden die 1400,-- nicht reichen. Und es wurde kein Fahrverbot ausgesprochen! Es wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Fahrerlaubnisentzug. Fahrverbot kann es nur bis zu einer Länge von maximal drei Monaten im Monatsrythmus geben, also ein Monat, zwei Monate oder drei Monate. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält man automatisch den Führerschein zurück und darf wieder entsprechend der früheren Erlaubnis Fahrzeuge führen. Fahrerlaubnisentzug oder landläufig Führerscheinentzug bedeutet, dass man die Erlaubis zum Führen von Kraftfahrzeugen verloren hat, also so gestellt wird, als hätte man keinen Führerschein. Der Betreffenden muss vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen. In diesem Fall wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zwingend eine MPU fordern. Am 15.01.2014 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hier in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung unter dem Aktenzeichen 10 S 1748/13 entschieden, dass bereits ab einer Alkoholisierung von 1,1 Promille durch Führerscheinstellen die medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt werden könne. Bei einer BAK ab 1,6 Promille ist eine MPU bindend vorgeschrieben! Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wäre in diesem Fall nicht nur eine positive MPU vorzulegen, sondern auch ein aktueller Sehtest. Hatte der Betreffende auch noch den LKW-Führerschein ist auch diese entsprechende Untersuchung zu absolvieren und der FEB vorzulegen. Ob der Betreffende wirklich in 14 Monaten eine neue Fahrerlaubnis bekommen kann, bezweifele ich. Bei dieser BAK muss für eine MPU ein mindestens 12 monatiger Abstinenznachweis vorgelegt werden (Blutwerte). Außerdem muss sich der Betreffende in eine Richtung festlegen. Neigt er "nur" zum Alkoholmißbrauch oder ist er Alkoholsüchtig. Bei letzterem verlangen manche MPU-Stellen auch noch die Bestätigung einer Alkoholentwöhnung. Und das schafft man nicht in 14 Monaten. Weiterhin wird wohl seine Versicherung bei der Schadensregulierung auf ihn zurückgreifen. Im übrigen gilt alles über 1,1 Promille als Straftat. Auch hier wird dann nochmal zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit unterschieden. Aber das wird jetzt zu viel. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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