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RubrikEinsatz zurück
ThemaNotarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige107 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW803709
Datum09.02.2015 14:56      MSG-Nr: [ 803709 ]44286 x gelesen
Infos:
  • 09.02.15 Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen
  • 05.02.15 § 315c Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 Bericht und Bilder bei nonstopnews

  • Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut

    "Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.

    Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.

    Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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