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RubrikEinsatz zurück
ThemaNotarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige107 Beiträge
AutorThom8as 8H., Stuttgart / BW803675
Datum08.02.2015 21:19      MSG-Nr: [ 803675 ]44382 x gelesen
Infos:
  • 09.02.15 Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen
  • 05.02.15 § 315c Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 Bericht und Bilder bei nonstopnews

  • Geschrieben von Ulf M.Aber eine Petition richtet sich auch niemals an Teile der Verwaltung oder der Gerichtsbarkeit... sondern immer an das jeweilige Parlament...

    Sollte man denke, sieht openPetition.org aber anders: "Stelle, Behörde, Person oder Amt, an die man sich mit dieser Petition wendet."

    Und: "Adressat

    Richten Sie sich an eine Einzelperson. Ihr Adressat muss die Veränderung zu bewirken können, die Sie erreichen wollen. Einzelpersonen entscheiden selten allein, können aber den großen Unterschied machen. Z.B. zwei unentschlossene Mitglieder einer Stadtverwaltung, die für eine Mehrheit sorgen könnten. "

    Im konkreten Fall:
    "An: Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit"

    Ich behaupte ja nicht, dass irgendetwas davon besonders sinnvoll wäre ...

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