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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige | 107 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 803557 | ||
| Datum | 06.02.2015 21:13 MSG-Nr: [ 803557 ] | 46194 x gelesen | ||
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Hi Andi, Geschrieben von Andreas R. Warum nicht ? Strafbefehle sind doch bei 315c nicht selten, oder ? Strafbefehle sind gerne genommen bei vermeintlich eindeutigen Sachen, an denen es nichts bis wenig zu deuteln gibt, z.B. bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten nach § 315c Abs. 1 StGB und so eine Hauptverhandlung entbehrlich ist. Aber nicht bei Abs. 2 Taten, wo man sich nur auf Zeugenaussagen stützen kann. Dass der Staatsanwalt ernsthaft dachte, dass dagegen kein Einspruch eingelegt wird (dann hätte man gleich eine Anklageschrift machen können, auf die dann die Hauptverhandlung folgt), wundert mich etwas. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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