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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige | 107 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 803432 | ||
| Datum | 05.02.2015 09:48 MSG-Nr: [ 803432 ] | 48326 x gelesen | ||
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Moin, ohne den Strafbefehl gelesen zu haben: die Würdigung scheint nicht ausschließlich auf Basis der StVO vorgenommen worden zu sein. Im Bußgeldkatalog habe ich keinen Tatbestand gefunden, der ein Bußgeld von 4500,- vorsieht. Sonst hätte es vermutlich auch einen Bußgeldbescheid und keinen Strafbefehl gegeben. Vielmehr scheinen hier §§ 315b/c StGB gegriffen zu haben und davon befreien §§ 35 und 38 StVO nicht. Damit ist die Diskussion, wie, wovon und ob befreit wird nurnoch ein Nebenschauplatz. Ob ein rechtfertigender Notstand vorgelegen hat (§34 StGB) wird man vermutlich geprüft und negativ befunden haben. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | ||||
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