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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige | 107 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 803418 | ||
| Datum | 04.02.2015 22:55 MSG-Nr: [ 803418 ] | 48984 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Gerrit L. Nur weil wir mit Blauhorn fahren gilt dennoch §1 StVO, der kann auch nicht durch §38 StVO aufgehoben werden.Stimmt so nicht ganz. Er kann zwar von § 38 nicht aufgehoben werden, weil der eh nichts aufhebt, aber von § 35. Denn da steht im Absatz 1 "Von den Vorschriften dieser Verordnung..." und nicht "Von den Vorschriften dieser Verordnung außer § 1..." Das ist aber kein Problem, da § 35 Abs. 8 die Nutzung der Sonderrechte wieder soweit beschränkt, dass die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt. Damit ist zumindest dem Zweck von § 1 insoweit Rechnung getragen, dass wir niemanden schädigen oder gefährden dürfen. Übrig bleibt also wohl nur, dass die in § 1 Abs 2 verbotene Behinderung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer über § 35 abgedeckt wäre, sofern sie dringend geboten ist. Anwendungsfälle fallen mir ad hoc jetzt aber keine ein. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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