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Straßenverkehrsordnung
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RubrikEinsatz zurück
ThemaNotarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige107 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen803418
Datum04.02.2015 22:55      MSG-Nr: [ 803418 ]48984 x gelesen
Infos:
  • 09.02.15 Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen
  • 05.02.15 § 315c Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 Bericht und Bilder bei nonstopnews

  • Moin

    Geschrieben von Gerrit L.Nur weil wir mit Blauhorn fahren gilt dennoch §1 StVO, der kann auch nicht durch §38 StVO aufgehoben werden.Stimmt so nicht ganz. Er kann zwar von § 38 nicht aufgehoben werden, weil der eh nichts aufhebt, aber von § 35. Denn da steht im Absatz 1 "Von den Vorschriften dieser Verordnung..." und nicht "Von den Vorschriften dieser Verordnung außer § 1..."

    Das ist aber kein Problem, da § 35 Abs. 8 die Nutzung der Sonderrechte wieder soweit beschränkt, dass die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt. Damit ist zumindest dem Zweck von § 1 insoweit Rechnung getragen, dass wir niemanden schädigen oder gefährden dürfen.

    Übrig bleibt also wohl nur, dass die in § 1 Abs 2 verbotene Behinderung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer über § 35 abgedeckt wäre, sofern sie dringend geboten ist. Anwendungsfälle fallen mir ad hoc jetzt aber keine ein.

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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