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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige | 107 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 803403 | ||
| Datum | 04.02.2015 18:55 MSG-Nr: [ 803403 ] | 50160 x gelesen | ||
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"Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", was ist schon verhältnismäßig bei definitiver Lebensgefahr? Ganz klar, keine Schwerverletzten oder gar Tote durch die Fahrweise zum Einsatzort. Es bleibt zu wünschen, dass beide Seiten entsprechend gehört und gewürdigt werden. Ein Urteil könnte ich mir so vorstellen. Dem Kläger sollte signalisiert werden, dass seine Sichtweise der Dinge vielleicht nicht ganz unbegründet ist. Gleichzeitig muss aber auch der Handlungsweise des NA Beachtung geschenkt werden. Botschaft beim eventuellen Strafmaß: Mache weiter so und rette Leben, bedenke dabei aber, dass Du keine anderen dabei unzumutbar gefährdest. Geringe Strafe mit dem Hinweis, es demnächst etwas anders zu machen und kein Führerscheinentzug. | ||||
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