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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801809
Datum06.01.2015 18:39      MSG-Nr: [ 801809 ]13106 x gelesen

Geschrieben von Klaus K.Es ist schon einige Zeit her, dass bei uns in der Regionalpresse eine Meldung zu Feuerwehrwahlen für Verwunderung sorgte. Die Pressemeldung besagte, dass in einer Stadt der Stadtratsbeschluss zur Amtsübergabe an einen Ortswehrleiter durch die Aufsichtsbehörde (LRA) widerrufen wurde. Ende Januar 2006 wurden der Landrat und der KBM zu einer Sitzung von 100 GWL und OWL zu der Zeitungsmeldung befragt. Landrat und KBM gaben an, dass ein OWL berufen wurde, der nicht die erforderliche Qualifikation (ZF,LdF) auf diesen Posten besaß.
Weiterhin zählten sie auf, gegen welches Heer an Gesetzen, Verordnungen und FwDV die Kandidatur, Wahl und Berufung verstößt, deshalb rechtswidrig und zu widerrufen ist.
Die Meldung will ich sehen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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