Hallo,
das Problem an der Sache ist, wie in dem von Helmut verlinktem Bericht erwähnt, das die Fahrerlaubnissklasse "T" ausschließlich für den Land- und Forstwirtschaftlichen gebrauch bestimmt ist, und das Christbäume einsammeln nicht darunter fällt, d.h. es wäre ein Fahrer mit Fahrerlaubnissklasse "C" für den Traktor nötig, was aber in einer Feuerwehr mit HLF 10 (über 7, 49t) Problem darstellen dürfte. Außerdem das gleiche Spiel, wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen (=Steuerbefreit) trägt, auch hier darf das Fahrzeug nur für Landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
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