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Feuerwehr
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorFran8k B8., Hamburg / Hamburg801700
Datum05.01.2015 16:34      MSG-Nr: [ 801700 ]15652 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Als Journalist / Fotograf aus Hamburg bin ich auf einen Link mit einer Dienstanweisung für Einsatzkräfte zum Thema Fotos von Einsatzstellen gemacht - Dazu folgende Fragen:

    Warum halten sich so viele Feuerwehren nicht daran (Bsp. FW München/Augsburg) ?
    Gilt diese nicht für Hiorgs (Bsp. DRK) ? Bzw wie ist das dort geregelt
    Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema?
    Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt?
    Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt?
    Warum verstoßen Feuerwehren gegen die aufgeführten Paragraphen?
    Ich würde mich üer eine sachliche Diskussion freuen
    Hier der Link:
    http://www.kfv-erh.de/index.php/kfv-erh/712-anschreibenregierungmfr20110420

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