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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Hamburg / Hamburg | 801700 | ||
Datum | 05.01.2015 16:34 MSG-Nr: [ 801700 ] | 15652 x gelesen | ||
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Als Journalist / Fotograf aus Hamburg bin ich auf einen Link mit einer Dienstanweisung für Einsatzkräfte zum Thema Fotos von Einsatzstellen gemacht - Dazu folgende Fragen: Warum halten sich so viele Feuerwehren nicht daran (Bsp. FW München/Augsburg) ? Gilt diese nicht für Hiorgs (Bsp. DRK) ? Bzw wie ist das dort geregelt Gibt es ein einheitliches Feuerwehrgesetz zu diesem Thema? Oder ist das von Geeinde zu Gemeinde / bzw. von Bundesland zu Bundeland gesetzlich anders geregelt? Wie wird das Problem bei Verstößen behandelt? Warum verstoßen Feuerwehren gegen die aufgeführten Paragraphen? Ich würde mich üer eine sachliche Diskussion freuen Hier der Link: http://www.kfv-erh.de/index.php/kfv-erh/712-anschreibenregierungmfr20110420 | ||||
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