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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen801549
Datum03.01.2015 15:34      MSG-Nr: [ 801549 ]18245 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Beispiel: Als ich TF wurde war im Lehrgang einer dabei, der zu dem Zeitpunkt im Blick auf das Ausbildungskonzept des Landkreises eigentlich noch zu jung (an Dienstj- und Lebensjahren) war. Allerdings hatte man ihn da schon zum örtl. Wehrführer gewählt.
Dieses Beispiel ist doch auch heute noch kein Einzelfall in Deutschlands Feuerwehren.
Zu so einer Wahl muß doch letztlich der Bürgermeister im Wahlvorschlag bestätigen, dass der Bewerber die fachliche und persönliche Eignung für so eine Funktion hat. Dann gibt es zuvor noch Leute in der FW, die erst einmal ihre Zustimmung zur Kandidatur geben müssen. In diesen Fällen ist es aber so, dass diese Eignungen fehlen und somit mit einer Falschaussage einem Nichtwählbaren die Wählbarkeit bescheinigt wird. Weiterhin bewirbt sich ein Nichtwählbarer auf eine Funktion, die er garnicht ausüben darf und verletzt damit die Gesetze. Wenn das dann alles noch in einer öffentlichen Feuerwehr passiert, braucht ja der Bürgermeister zum Vollzug der Berufung in diese Funktion noch einen Gemeinderatsbeschluss. Was wird denn da den Gemeinderäten vorgemacht? Ich frage mich manchmal, wieso wird so etwas in der FW geduldet, wo in jeder Kommunalwahl sofort das Geschrei nach Wahlbetrug, Wahlfälschung, Fälschung von Wahlunterlagen und div. anderen Delikten nach StGB §§ 107 ff beginnt und die Aufsichtsbehörden einschreiten?
Sind das nicht Kriminelle, die in Kommune und FW solche Wahlen möglich machen? Dann geht es weiter, Frau oder Mann, die keine Ahnung von ihrem Job haben können, bringen die Öffentlichkeit in Gefahr und erhalten dafür noch eine finanzielle Belobigung aus Steuergeldern (Aufwandsentschädigung). Das sie den Titel "Wehrleiter" und Uniformen und Funktionsabzeichen tragen, perfektioniert das Ganze (StGB?). Mancherorts sind sie dann noch satzungsgemäß die bestimmenden Köpfe des Kreisfeuerwehrverbandes (LFV) und wissen genau, wo den Kameradinnen und Kameraden der Schuh drückt! Tolle Kameradschaft!!!

Gut Schlauch!

Klaus Kilian

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