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Brandmeldeanlage
RubrikEinsatz zurück
ThemaBMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde?17 Beiträge
AutorFlor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen801425
Datum02.01.2015 12:41      MSG-Nr: [ 801425 ]5155 x gelesen

Hallo,

mal eine Frage an die (Rechts-)Experten hier im Forum:
Wäre es rechtens, wenn in der Gebührensatzung der Gemeinde ein Passus enthalten ist, der höhere Gebühren für den Feuerwehr-Einsatz verlangt, wenn es zu einer Häufung von (Fehl)alarmen kommt.

Zum Beispiel: Bei der zweiten Fehl-Auslösung einer BMA innerhalb von 24h werden die Kosten für den Einsatz um x% angehoben.

Also quasi ein umgekehrtes Rabatt- und Bonussystem ;)

Gruß,
Florian

--
Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Gemeinde.

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