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Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRettungsweglänge23 Beiträge
AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg801228
Datum31.12.2014 07:52      MSG-Nr: [ 801228 ]8789 x gelesen

Die Definition des Flucht- und Rettungsweg nach LBO dient den im Gebäude anwesenden Personen zum Verlassen des Gebäudes.Das ist vorbeugender Brandschutz.
Wir die Feuerwehr sind abwehrender Brandschutz, Wir nutzen die baulichen Flucht- und Rettungswege dann als Angriffs- und Rettungsweg.

wie immer meine private Meinung

mfg Peter

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Geändert von Peter L. [31.12.14 07:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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