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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rettungsweglänge | 23 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 800961 | ||
Datum | 27.12.2014 00:41 MSG-Nr: [ 800961 ] | 10451 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan H. Geschrieben von Fabian Q. Jein. Die Rauchabschnittslänge in notwendigen Fluren beträgt nur 30 Meter. Das dürfte der Wert sein, der vom "Luftanhalten" kommt. In Gebäuden oder Nutzungseinheiten ohne notwendigen Flur wird man wohl davon ausgehen, dass man im Regelfall den Bereich bereits vor der vollständigen Verrauchung verlassen kann. Die 35m Rettungsweg (auch nur bis zum Treppenraum!) dürften wohl tatsächlich daher kommen, dass der Durchschnitts-Trupp 3 C-Schläuche selbst dabei hat, und mit diesen in den verrauchten Bereich eindringen kann. Abzüglich 10m für Knicke im Weg (Rettungsweg gilt Luftlinie...), etc. Deswegen braucht man für Brände in Obergeschossen mehr Schläuche, oder Wandhydranten in jedem Geschoss. Die 40m Brandabschnittslänge werden dann die Wurfweite mit einkalkulieren, beim Thema Rettungsweg war der Schlauch ja nur zur Sicherung da. So zumindest meine Erklärung, belegen kann ich das leider auch nicht. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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