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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKaum noch einsatzfähig Feuerwehr Kräfte schlagen Alarm39 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen800928
Datum26.12.2014 13:49      MSG-Nr: [ 800928 ]15283 x gelesen

Die Problematik ist nicht von der Hyand zu weisen, die Realität zeigt aber, dass sich nicht alle drücken (wollen).

Geschrieben von Klaus B.Im Grunde kenne ich nur eine Sache, wo es funktioniert. Aber auch, weil die Einsicht dazu allgemein vorhanden ist.

Ah ja.
Dann hast du dich mit dem Thema "Pflichtfeuerwehr" nicht wirklich beschäftigt.

Die bekannteste Pflichtfeuerwehr ist wohl List auf Sylt. Dort seit mittlerweile knapp 10 Jahren. Ende wohl nicht absehbar, weil dann doch einige (der Großteil?) ohne Verpflichtung nicht mehr dabei wären.
Ansonsten gibt es immer wieder Pflichtfeuerwehren in verschiedenen Regionen Deutschlands, auch in Südhessen gab es vor einiger Zeit eine, dann allerdings zeitlich begrenzt, weil sich dann "plötzlich" doch wieder Freiwillige finden.

Davon abgesehen ist die Pflichtfeuerwehr ja keine neue Erfindung, bei uns im Ortsteil wurde die PF erst 1949 durch eine FF abgelöst und da war sie hier noch recht früh dabei... Ürbigens auch bei der Gründung einer JF - Weitsicht war da durchaus vorhanden, das muss man auch den "Alten" zugestehen ;-) DJF feiert 50, wir "nur" 44 in diesem Jahr....

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Und, nochmal andere Thematik, das Personalthema gab es schon vor 100 Jahren. Da hielt bei uns die Industrialisierung Einzug und es gab die Bahnlinie Fürth - Weinheim - Mannheim. Damit war es plötzlich recht einfach in die Industriezentren zu kommen. Da arbeiteten schon zu beginn des 20. Jahrhunderts viele auswärts und die Landwirte, die zu Hause waren, haben von einem Alarm recht wenig mitbekommen, wenn sie auf den Feldern außenrum gearbeitet haben. Also auch nichts wirklich Neues....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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