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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAntennenhöhe über Grund - war: Funklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende?13 Beiträge
AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen800522
Datum18.12.2014 01:49      MSG-Nr: [ 800522 ]4451 x gelesen

Hallo Marc,

auf Nachfrage bekomme ich folgende Info:

Bei den Angaben zu den Antennenhöhen geht es um "künstlich erhöhte" Antennenanlagen. Bauartbedingte Antennenhöhen (zum Beispiel auf hohen Einsatzfahrzeugen) sind hiervon ausgenommen, bzw. werden toleranter betrachtet.
Gleiches gilt nach diesen Aussagen auch für die an einigen ELW unmittelbar ausfahrbahren Antennenmasten.
Wenn Du aber dann anfängst die Antennen an abgesetzte Masten auf Höhen von 15, 25, oder gar über 30m zu bringen, dann wird das anders betrachtet.
Insgesamt geht es bei dem Thema ja um Schutzabstände zu den Grenzen (in Niedersachsen im Wesentlichen zu den Niederlanden) und zu Standorten der Radiastronomie...
Demnach seien die Antennenhöhen um so strikter zu beachten, je näher der Einsatzort einer dieser "Bedingungen" kommt. Bis hin zum Nutzungsverbot der "Typ 2"-Rufgruppen (siehe Tabelle auf der gleichen Seite).
Die 2m Antennenhöhe als Nutzungsbedingung stammen schlicht und ergreifend aus der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS.
Dort stehen als Bedingung für die Verwendung der neuen DMO-Frequenzen innerhalb Deutschlands die besagten 2m drin.
Das wiederum liegt eben daran, daß im Ausland dieser Frequenzbereich anderweitig (z. Bsp. TMO), sowie auch in Deutschland von der Radioastronomie verwendet werden.
Diese sind "Primärnutzer" der besagten Frequenzen und somit die Nutzung durch uns nachrangig...

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