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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Pressearbeit - war: Ärger mit dem Landkreis Görlitz | 25 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 799729 | ||
Datum | 05.12.2014 13:54 MSG-Nr: [ 799729 ] | 7456 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Der Feuerwehrchef sollte dringend seinen Pressechef zurückpfeifen, bevor es echten Stress gibt. Na, das nenne ich doch mal eine gesunde Ansicht zur Pressearbeit. Art. 5/GG: "Zensur findet nicht statt.." Nicht>: ist verboten, nicht gewünscht oder sonst irgend etwas, sie findet nicht statt.. Nebenbei, bevor hier jemand auf dem falschen Fuß hurra schreit: dieser Artikel regelt nur den Umgang des Staates und seiner Unterorganisationen gegenüber dem Bürger. Also bitte nervt nicht die MODS mit dem Artikelm, da passt er nicht. Aber weiter mal zur Presse (und ein Pressesprecher ist da weitestgehend Teil davon) am Beispiel der "Niederen Sachsen" (sinngemäß identisch mit allen anderen Pressegesetzen der Länder): § 3 Öffentliche Aufrgaben der Presse: Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Doch , den Bürgern interessiert es schon, wenn beim "Orden St. Florian" etwas nicht rund läuft- habeas Klaus ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!
Geändert von Klaus B. [05.12.14 13:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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