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Technisches Hilfswerk
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaNeue THW-Mitwirkungsverordnung, war: neue Ausschreibung für LF-KatS1 Beitrag
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt799377
Datum27.11.2014 16:56      MSG-Nr: [ 799377 ]2643 x gelesen

Geschrieben von Martin D.beim THW wird (wenn die Mitwirkungsverordnung in Dienst tritt) es in Zukunft den Jungehelfer, den Helfer mit Einsatzbefähigung und den Helfer ohne Einsatzbefähigung geben.
Die neue THW-MitwV ist vorgestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit gestern in Kraft getreten.

Man muss ehrlicherweise sagen, dass das mit "ohne oder mit Einsatzbefähigung" so explizit nicht in der Verordnung steht. Allerdings durchaus implizit, und in der Praxis wird diese Unterscheidung in der THW-Verwaltungssoftware ablesbar sein. Ob diese Zahlen öffentlich werden weiß ich nicht, weil die unter Umständen sehr deutlich ernüchternd sein könnten.

Geschrieben von Martin D.Den Reservehelfer gibt es schon länger nicht mehr. Wurde irgendwann die "Zweitbesetzung".

Das ist so nicht richtig. Man muss unterscheiden zwischen dem Helferstatus "Reservehelfer", was bedeutete, dass der Helfer eine verringerte Pflicht-Dienststundenzahl hatte und im Regelfall nicht "im ersten Abmarsch" in Einsatz versetzt wurde. Davon zu unterscheiden ist die StAN-Positionierung in der "Reserve-", bzw. "Zweitbesetzung". Diese hat an sich nichts mit dem Status "Reservehelfer" zu tun, sondern auch bisherige "aktive Helfer" konnten in die Zweitbesetzung kommen. Das hat nur mit der Einheitsplanung zu tun.

Geschrieben von Martin D.Der Wegfall des Althelfers ist logisch wenn man bedenkt das auch die Altersgrenze mit der neuen Mitwirkungsverordnung fallen soll.
Das ist richtig, und ich finde es nicht schlecht, dass man damit die Möglichkeit hat, "alte" Helfer im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzusetzen.

Insgesamt hat man die (formelle) Einsetzbarkeit von Leuten flexibilisiert, auch wenn das jetzt an der Statistik evtl. tatsächlich nicht mehr ganz so schön ablesbar ist.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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