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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kosten Einsatz durch Rauchwarnmelder Hausnotruf | 12 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 798582 | ||
Datum | 12.11.2014 21:38 MSG-Nr: [ 798582 ] | 2889 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef M. Wie sieht es in diesem Fall wegen eventueller Fehlalarme bzw. den Kosten dafür aus? Für NRW ist das recht eindeutig, würde ich sagen: §41 FSHG NRW (2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen ./. 7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat, 8. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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