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RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ...25 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen797769
Datum29.10.2014 21:04      MSG-Nr: [ 797769 ]8815 x gelesen
Infos:
  • 01.11.14 Merkblatt zu Aufwandsentschädigungen (vdf NRW)

  • Hallo,
    Geschrieben von Sebastian K.
    Aber als ich dann den Teil mit Nachschub-ArbZG-geldwerter Vorteil gelesen hab, dachte ich mir, ach komm, lass gut sein...
    Warum eigentlich?
    Bei uns wird auf Dienstreiseabrechnungen bei jeder Übernachtung das Frühstück abgezogen. Wenn es der Hotelier nicht ausweist (i.d.R.) wird es pauschal gemacht und dem "steuerfreien Verpflegungs-Mehraufwand" gegengestellt.
    Ein Geschäftsführer hat mir auch mal erklärt, das es nicht 2 Events im Jahr (also neben "Weihnachtsessen" noch ein Jubiläum o.s.ä.) geben kann, weil steuermäßig nur ein bestimmter proKopfbetrag möglich sei.

    Vielleicht ist man hier besonders auf "Compliance-Linie" und ihr noch auf "Hoeneß-Linie"? Ich weiß es nicht besser. Und nein, ich will die Feuerwehrverpflegung nicht versteuerlichen. Was hätte ich denn davon?

    Deshalb dachte ich, man darf hier wirklich mal was Fragen...

    mkg hwk

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