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Thema | Veruntreuung im DRK OV Gersweiler | 19 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 797260 | ||
Datum | 22.10.2014 06:45 MSG-Nr: [ 797260 ] | 4094 x gelesen | ||
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Im Veriensrecht nicht, aber in der Satzung kann es stehen. Es könnte aber auch sein, das da Schussel am Werk waren, und das Geld eigentlich nicht weg ist. Es ist immer gut, wenn der Kassenprüfer jährlich wechselt. Der empfiehlt die Entlastung des Vorstandes und der muss die Kasse ja gesehen haben. Ob du das so durchhalten kannst, das Verwante, oder auch nur "Freunde" oder Lebenspartner saut Satzung nicht dürfen wirst du nicht wirklich packen können. Deshalb wird gewählt. Den Wählern sollte so ein Zusammenhang klarer sein. | ||||
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