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RubrikSonstiges zurück
ThemaMindesthöhe Verkehrsleitkegel41 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg797180
Datum20.10.2014 13:40      MSG-Nr: [ 797180 ]9213 x gelesen

Du kannst zwar die Leute der Einsatzstelle verweisen, aber ob das eine (faktisch) unzulässige Ausschilderung legitimiert, wage ich zu bezweifeln.

Deshalb ja die obige Aussage von mir, Absicherungen durch die Polizei "genehmigen" zu lassen:
"Ist die Absicherung so in Ordnung?" kommt ein "JA", bist du auf einer (rechtlich) sicheren Seite.
Denn wenn's was zu bemängeln gibt, werden die Kollegen (hoffentlich) entsprechende Hinweise geben - war zumindest bei mir in solchen Situationen immer der Fall ("Stell mal noch unsere Blitzer da hinten auf!")

Grüße
Udo Burkhard
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