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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaMultistar als 1. Rettungsweg - Schleswig-Holstein prüft    # 91 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW796221
Datum30.09.2014 18:07      MSG-Nr: [ 796221 ]26497 x gelesen
Infos:
  • 14.10.14 (Eine) DLK-Auslieferung 2014 in HH bei bos-fahrzeuge.info
  • 01.10.14 Thomas Roselt, Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Oktober 2005: Einsatz von Teleskopgelenkmasten als Alternative zur Drehleiter
  • 29.09.14 IVECO Multistar
  • 26.09.14 BaWü: Kombinierte Löschfahrzeuge

  • Geschrieben von Christian B.Verständnis bringe ich auf, für die FF Oststeinbek diesen Weg zu gehen. Ob es der tollste von der Welt ist, sei mal dahingestellt. Die stehen aber da mit einer AL, über der der zweite Rettungsweg offiziell sicher gestellt werden soll. Nun ergibt sich die Chance, ein Fahrzeug mit Hubmast zu beschaffen. Erst mal rein als Arbeitsgerät, aber auch mit der Option, bei der Menschenrettung ihn besser einsetzen zu können, als den offiziellen Rettungsweg.

    Teleskopmasten haben im Vergleich zu Drehleitern sowieso ein paar Probleme (Gewicht = DIN 14090, Geschwindigkeit), da brauchen wir über "Brückenfunktionen" etc. noch gar nicht reden...

    Multilöschhubarbeitsrüstgeräte (oder so) haben noch ein paar mehr... (noch mehr Gewichtsprobleme, noch mehr Einschränkungen (entweder zur Länge oder noch größere Abmessungen), ggf. Ausfallthematik des Hauptsteuerstandes (die Norm sieht ganz bewusst KEINE Fernsteuerungen vor!).

    Das vermeintlich eingesparte Geld (statt zwei nur ein Fzg) geht für die Mehrkosten und den Ausfallersatz m.E. locker wieder drauf, wenn man das ganze ehrlich betrachtet.


    Geschrieben von Christian B.Für Gesamtdeutschland vielleicht nicht unbedingt optimal, aber aus Sicht der Nordlichter für den ein oder anderen nachvollziehbar.

    wer DEN Artikel fachlich nachvollziehen kann möge sich bei mir zum Meinungsaustausch melden.... insbesondere interessiert mich das Verständnis der Grundrechenarten, ggf. im weiteren zu technisch neutralen Vergleichen.

    Ich kann jedem Anwärter nur raten, nichts davon in irgendeiner Prüfung für den F bzw. B III (GF), IV (ZF) oder V/VI (VF) als "neue Erkenntnis" abzuliefern, könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, dass er sonst damit auf die Nase fällt...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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