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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen795677
Datum18.09.2014 16:26      MSG-Nr: [ 795677 ]7236 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Geschrieben von Alexander W.Die prinzipielle Notwendigkeit einer Prüfung möchte ich nicht in Frage stellen, auch wenn die Prüfgasmessung bei Feuerwehrs bisher sicherlich selten sein dürfte. Aber das Intervall von vier Wochen für eine "Anzeigentest mit Prüfgas" halte ich doch für etwas übertrieben.

    Nun ja die Intervalle für derartige Geräte , die in der Industrie verwendet werden sind : vor jeder Schicht, d.h. 3 mal am Tag mit Aufgabe von Prüfgas. Da denke ich, dass 1 mal im Monat von Feuerwehrs nicht zu viel verlangt ist.

    siehe Abschnitt 11 der T021:

    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Lediglich die Kontrollen der tragbaren Gaswarneinrichtungen sind anders geregelt. Aufgrund der häufig
    wechselnden Einsatzorte und -bedingungen besteht für tragbare Gaswarneinrichtungen eine größere
    Wahrscheinlichkeit für kurzfristig eintretende Beschädigungen. Diese können unabhängig von der
    Langzeitstabilität des Gerätes zu einer sofortigen Beeinträchtigung der Messfunktion führen. Deshalb weichen
    Umfang und Häufigkeit der Kontrollen von denen ortsfester Gaswarneinrichtungen ab.


    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 11.1.1 Sichtkontrolle und Anzeigetest
    Hierzu gehören mindestens folgende Tätigkeiten:
    - Kontrolle der Geräte auf mechanische Beschädigungen.
    - Kontrolle der Gaseintrittsöffnungen (z. B. auf Verunreinigungen durch Staub oder Schmutz).
    - Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente bei laufendem Betrieb.
    - Kontrolle des Ladezustands der Akkus oder Batterien.
    -
    Aufgabe geeigneter Prüfgase zum Test der Anzeige und Alarmfunktion. Der Unternehmer muss ein Kriterium
    zur Beurteilung festlegen, ob der Test bestanden ist. Die Einstellzeit des Gerätes ist dabei einzubeziehen.
    Empfehlungen in der Betriebsanleitung des Herstellers sind zu beachten. Der Einsatz von automatisierten
    Testeinrichtungen und EDV-gestützten Aufzeichnungen ist zulässig.


    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 11.3 Festlegung der Kontrollfristen
    Die maximalen Abstände zwischen den Kontrollen betragen:
    Kontrollarten
    Intervalle
    Sichtkontrolle und Anzeigetest
    Vor jeder Arbeitsschicht
    Anmerkung 1
    : Wenn absehbar ist, dass ein Gerät über den Schichtwechsel
    hinweg eingesetzt wird, kann die Kontrolle auch arbeitstäglich erfolgen.
    Anmerkung 2
    : Die Kontrolle muss so zeitnah vor dem Einsatz erfolgen, dass in
    dem dazwischen liegenden Zeitintervall der Eintritt einer
    Funktionsbeeinträchtigung sicher ausgeschlossen werden kann.
    Funktionskontrolle
    6 Monate
    (bei Geräten mit reiner Warnfunktion: maximal 8 Wochen)
    Systemkontrolle
    1 Jahr
    Aufzeichnungen
    3 Jahre
    Wenn ein Gerät länger als zwei Monate nicht benutzt wurde, ist vor der erneuten Benutzung anstelle der Sicht-
    eine Funktionskontrolle durchzuführen.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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