Geschrieben von Alexander W.Die prinzipielle Notwendigkeit einer Prüfung möchte ich nicht in Frage stellen, auch wenn die Prüfgasmessung bei Feuerwehrs bisher sicherlich selten sein dürfte. Aber das Intervall von vier Wochen für eine "Anzeigentest mit Prüfgas" halte ich doch für etwas übertrieben.
Nun ja die Intervalle für derartige Geräte , die in der Industrie verwendet werden sind : vor jeder Schicht, d.h. 3 mal am Tag mit Aufgabe von Prüfgas. Da denke ich, dass 1 mal im Monat von Feuerwehrs nicht zu viel verlangt ist.
siehe Abschnitt 11 der T021:
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Lediglich die Kontrollen der tragbaren Gaswarneinrichtungen sind anders geregelt. Aufgrund der häufig
wechselnden Einsatzorte und -bedingungen besteht für tragbare Gaswarneinrichtungen eine größere
Wahrscheinlichkeit für kurzfristig eintretende Beschädigungen. Diese können unabhängig von der
Langzeitstabilität des Gerätes zu einer sofortigen Beeinträchtigung der Messfunktion führen. Deshalb weichen
Umfang und Häufigkeit der Kontrollen von denen ortsfester Gaswarneinrichtungen ab.
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 11.1.1 Sichtkontrolle und Anzeigetest
Hierzu gehören mindestens folgende Tätigkeiten:
- Kontrolle der Geräte auf mechanische Beschädigungen.
- Kontrolle der Gaseintrittsöffnungen (z. B. auf Verunreinigungen durch Staub oder Schmutz).
- Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente bei laufendem Betrieb.
- Kontrolle des Ladezustands der Akkus oder Batterien.
-
Aufgabe geeigneter Prüfgase zum Test der Anzeige und Alarmfunktion. Der Unternehmer muss ein Kriterium
zur Beurteilung festlegen, ob der Test bestanden ist. Die Einstellzeit des Gerätes ist dabei einzubeziehen.
Empfehlungen in der Betriebsanleitung des Herstellers sind zu beachten. Der Einsatz von automatisierten
Testeinrichtungen und EDV-gestützten Aufzeichnungen ist zulässig.
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 11.3 Festlegung der Kontrollfristen
Die maximalen Abstände zwischen den Kontrollen betragen:
Kontrollarten
Intervalle
Sichtkontrolle und Anzeigetest
Vor jeder Arbeitsschicht
Anmerkung 1
: Wenn absehbar ist, dass ein Gerät über den Schichtwechsel
hinweg eingesetzt wird, kann die Kontrolle auch arbeitstäglich erfolgen.
Anmerkung 2
: Die Kontrolle muss so zeitnah vor dem Einsatz erfolgen, dass in
dem dazwischen liegenden Zeitintervall der Eintritt einer
Funktionsbeeinträchtigung sicher ausgeschlossen werden kann.
Funktionskontrolle
6 Monate
(bei Geräten mit reiner Warnfunktion: maximal 8 Wochen)
Systemkontrolle
1 Jahr
Aufzeichnungen
3 Jahre
Wenn ein Gerät länger als zwei Monate nicht benutzt wurde, ist vor der erneuten Benutzung anstelle der Sicht-
eine Funktionskontrolle durchzuführen.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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