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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Konflikt PA-Hersteller-PA-Halter im Mannschaftsraum-StVO | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8A., Oberwesel / Rheinland-Pfalz | 793892 | ||
Datum | 17.08.2014 14:13 MSG-Nr: [ 793892 ] | 7536 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich bin zum ersten Mal hier im Forum und versuche auf diesem Wege einmal abzuchecken, welche Erfahrungen Ihr hinsichtlich des Einsatzes von PA-Halterungen in der Mannschaftskabine in Bezug auf den Konfliktes PA-Hersteller/Aufbauhersteller/StVO sammeln konntet. Hier einmal der konkrete Fall in unserer Freiwilligen Feuerwehr. Wir haben aktuell ein neues HLF 10/10 auf MAN/Aufbau Magirus ausgeliefert bekommen. Ausdrücklicher Wunsch unserer Feuerwehr war es damals, die PA-Geräte (ATr + WTr) in der Mannschaftskabine aufzubewahren, um zum einen Platz in den Geräteräumen zu haben, zum anderen um die Zeit der Anfahrt zum Ausrüsten zu nutzen. Ich denke dies ist heute und auch schon seit längerer Zeit Standard bei zahlreichen Berufs-, Werk-, und Freiwilligen Feuerwehren. Zahlreiche Aufbauhersteller bieten dies in Serie seit Jahren bereits an. In unserem HLF sind 2 PA-Halter entgegen der Fahrtrichtung und 2 PA-Halter mit der Fahrtrichtung im Mannschaftsraum montiert. Die verwendeten Pressluftatmer sind von der Fa. Dräger. Die Geräte selbst können erst dann entnommen werden, wenn die Zündung an und die Feststellbremse des Fahrzeuges festgezogen ist. Im Rahmen der Fahrzeugeinweisung und Ausbildung auf dem Fahrzeug kam es dann zu einer regen Diskussion. Ein Mitglied unsere FF, welcher hauptberuflich bei einer BF arbeitet, merkte an dass dies so nicht zugelassen sei. Wenn der Geräteträger in Fahrtrichtung sitzt und sich den PA angelegt hat, gilt diese Bebänderung nicht als Rückhaltesystem. Dies haben wir auch mittlerweile in schriftlicher Form von der Fa. Dräger vorliegen. So weit so gut, wir haben uns dann entschieden ganz normal zusätzlich den vorhandenen Sicherheitsgurt nach StVO anzulegen und somit den Geräteträger StVO-Konform zu sichern. Fraglich ist jedoch die Zeit des Ausrücken aus dem Gerätehaus und anlegen der PA-Bebänderung bis man den Sicherheitsgurt anlegen kann. Bedeutet in der Praxis, es gibt einen kurzen Zeitraum in dem ich dann noch ohne Sicherheitsgurt ungesichert bin und ausschließlich noch in der Bebänderung hänge. Warten wir dann noch so lange mit dem Ausrücken? Oder wie macht/handhabt Ihr das? Hat jemand etwas schriftliches, oder entsprechende Stellungnahmen dazu? Wer hat Erfahrungen? Danke im Voraus an das Forum Grüße Mittelrheiner74
Geändert von Christian A. [17.08.14 14:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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